Berufsbezogene Jugendhilfe

Arbeitsweltbezogene Weisungsbetreuung

1. Betreuungsweisung
2. Gesprächsweisung
3. AKT ® (Antigewalt- und Kompetenztraining ®)
Eine Betreuungsweisung kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme vom Jugendgericht für mindestens 6 Monate auferlegt werden.

Alles Wichtige auf einen Blick

Die arbeitsweltbezogene Betreuungsweisung wird in Form einer Einzelbetreuung in der Einrichtung -> Junge Arbeit durchgeführt. Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe und per Urteil durch das Jugendgericht nach § 10 JGG Abs. 1 Nr. 5 JGG, wenn bei jungen Menschen im Rahmen der Abklärung eines Jugendhilfebedarfs:

•    eine komplexe Problemlage offensichtlich wird.
•    eine Unterstützung aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld nicht zu erwarten ist.

 

Unser Angebot

 

Unser Team besteht aus zwei pädagogischen Fachkräften.

Alisa David, Telefon: 089 452 235 610; Fax: 089 452 235 629; Mobil: 0177 871 555 6; Mail: david@stiftung-zusammentun.de

Sandra Abele, Telefon: 089 452 235 611; Fax: 089 452 235 629; Mobil: 0163 314 232 6; Mail: s.abele@stiftung-zusammentun.de

So erreichen Sie uns

Arbeitsweltbezogene Weisungsbetreuung

Selina Weber

Sozialpädagogische Leitung Jugendhilfe

089 452235610 089 452235611
Schleißheimer Straße 523
80933 München
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Termine nach telefonischer Vereinbarung

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