Arbeitsweltbezogene Weisungsbetreuung
1. Betreuungsweisung
2. Gesprächsweisung
3. AKT ® (Antigewalt- und Kompetenztraining ®)
Eine Betreuungsweisung kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme vom Jugendgericht für mindestens 6 Monate auferlegt werden.
Alles Wichtige auf einen Blick
Die arbeitsweltbezogene Betreuungsweisung wird in Form einer Einzelbetreuung in der Einrichtung -> Junge Arbeit durchgeführt. Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe und per Urteil durch das Jugendgericht nach § 10 JGG Abs. 1 Nr. 5 JGG, wenn bei jungen Menschen im Rahmen der Abklärung eines Jugendhilfebedarfs:
• eine komplexe Problemlage offensichtlich wird.
• eine Unterstützung aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld nicht zu erwarten ist.
Unser Angebot
- Passgenauer Aufbau und Entwicklung einer tragfähigen Beziehung
- An-/Einbindung in schulische bzw. berufliche Maßnahmen und in eine geordnete Tagesstruktur
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Bearbeitung von psychosozialen Problemlagen
- Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Werten
- Vernetzung zu anderen Projekten der Berufsbezogenen Jugendhilfe und Fachdiensten
- Enge Kooperation mit den trägerinternen Beratungsstellen Drom - Sinti & Roma und JAL und der Jugendwerkstatt Junge Arbeit
- Antigewalt- und Kompetenztraining (AKT ®), Gruppenangebot
Unser Team besteht aus zwei pädagogischen Fachkräften.
Alisa David, Telefon: 089 452 235 610; Fax: 089 452 235 629; Mobil: 0177 871 555 6; Mail: david@stiftung-zusammentun.de
Sandra Abele, Telefon: 089 452 235 611; Fax: 089 452 235 629; Mobil: 0163 314 232 6; Mail: s.abele@stiftung-zusammentun.de
So erreichen Sie uns
Arbeitsweltbezogene Weisungsbetreuung
Selina Weber
Sozialpädagogische Leitung Jugendhilfe
weisungsbetreuung@stiftung-zusammentun.de 089 452235610 089 45223561180933 München
Termine nach telefonischer Vereinbarung