Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stiftung zusammen. tun. ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stiftung-zusammentun.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 in Verbindung mit EN 301 549. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage des BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht bislang auf einer Selbstbewertung. Barrierefreiheitsprüfungen der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik haben bisher nicht stattgefunden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:
- Copyright-Hinweise und ähnliche Angaben erscheinen in Bereichen, die für Nutzende verwirrend oder nicht zielführend sind.
- Beim Aufrufen eines Menüpunktes, der ein Untermenü enthält, wird nicht deutlich, dass dort zusätzliche Navigationsebenen vorhanden sind.
- Einige Seiten verwenden eine unlogische Überschriftenstruktur, bei der die Hierarchie nicht schrittweise verläuft.
- Die Metanavigation ist technisch in mehrere Listen aufgeteilt.
- Die Tab-Reihenfolge von Haupt- und Servicemenü weicht von der sichtbaren Struktur ab.
- Es werden nicht barrierefreie Dokumente zum Herunterladen angeboten. Barrierefreie Dokumente sind mit einem Hinweis entsprechend gekennzeichnet.
- Es existieren bisher keine Inhalte in leichter Sprache.
Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.03. 2026 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sprechen Sie uns über die E-Mail-Adresse info@stiftung-zusammentun.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.