Mitarbeitende sind bei Arbeits- und Wegeunfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften versichert.
Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden, sondern schließt auch Wegeunfälle oder Unfälle während einer Betriebsfeier ein.
Wegeunfälle sind Unfälle, die Mitarbeitende auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Bei Arbeitsunfällen ist es wichtig, sich zur ärztlichen Versorgung an die sog. Durchgangsärzte zu wenden. Dies ist vor allem auch wichtig, um evtl. Ansprüche auf Versicherungsleistungen geltend machen zu können und z. B. bei Heilbehandlungen oder Medikamenten von der Eigenbeteiligung befreit zu werden. Versicherungsleistungen beinhalten: medizinische und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen.
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt.
Sollten Sie einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall haben, melden Sie diesen sofort, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, über das Formular der Berufsgenossenschaft „PA Unfallmeldung BGW für Mitarbeitende ext “ (orgavison) bzw. vorab per Telefon bei der BGW.
Die BGW-Nr. der Diakonie Hasenbergl lautet: M03880H00.
siehe auch unter Versicherungen